Jeder Unternehmer verantwortet die Sicherheit seiner Daten selbst
Nach der herrschenden Rechtsprechung ist jeder Unternehmer für die Sicherheit seiner Daten selbst verantwortlich (vgl. § 11 BDSG). Laut Nr. 7 der Anlage zu § 9 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gehören dazu u.a. Maßnahmen zum Schutz der Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust.
Von daher: in jedem Unternehmen ist eine funktionierende automatisierte (!) Datensicherung allerhöchste Pflicht.
Ich empfehle:
Paragon Backup & Recovery
Acronis True Image
Dropbox Cloud-Lösungen (damit kann man frühere Dateiversionen wiederherstellen)
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